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Befahrungsregeln Fränkische Saale |
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Für die Bootswanderung auf der fränkischen Saale gibt es einiges zu beachten.
Liebe Kanuwanderer und Kajakfreunde beachtet bitte, nicht zuletzt im eigenen Interesse, diese Regeln.
"Kanuwanderer sind Naturliebhaber und verhalten sich entsprechend"
DIE WICHTIGSTEN VERHALTENSREGELN
Die Wehre sind zu umtragen, gekennzeichnete Ein-und Ausbootstellen sind zu benutzen
kein Herunterrutschen der Kanus an der Leine über die Wehre
Flachwasserzonen zwischen den gekennzeichnete Ein-und Ausbootstellen nicht betreten.
Das Betreten der Wehranlagen, der Fischtreppen und Steighilfen ist verboten.
Das Befahren der Saale erst ab 92,5 km (Bad Neustadt B19 Strassenbrücke) Nachtfahrverbot (18:00 bis 07:00 Uhr).
Fahrtende bis max. 18:00 Uhr (Bitte gebt der Natur die nötigen Erholungsphasen )
Bei Anfahrt mit dem PKW nur freigegebene Wege und
Parkplätze benutzen, kein wildes Parken, insbesondere nicht in der Nähe
naturnaher Ufer.
Nicht querfeldein zur Einstiegsstelle laufen, statt dessen
befestigte Wege zum Gewässer benutzen, auch wenn diese etwas länger
sein sollten.
Boote auf dem Weg zum Einstieg bzw.von der Ausstiegstelle nicht ziehen, sondern tragen.
Ausgewiesene Einstiegs- und Ausstiegsstellen falls nicht
vorhanden,nur solche Stellen wählen, die nicht gefährdet oder naturnah
bewachsen sind.
Beim Einstieg nicht das Ufer hinunterrutschen (sog. Trockenstart), sondern das Boot in das Wasser hineintragen.
Kein wildes Campieren, Zelten und Feuer nur an ausgewiesenen Stellen.
Lagern nur an dafür ausgewiesenen oder sichtbar belastbaren
Plätzen um die Tier-und Pflanzenwelt empfindlicher, naturnaher
Uferbereiche möglichst wenig zu stören.
Nicht zu nahe an naturnahe Ufer, Sand-oder Kiesbänke fahren
oder dort anlanden. Am günstigsten ist es im allgemeinen, in der Mitte
eines Flusses bzw. im Stromstrich (d.h. dort, wo das Wasser am tiefsten
ist) zu paddeln.
Nicht durch Wasserpflanzenbestände (Röhricht, Schwimmblattpflanzen, Unterwasserpflanzen) fahren. Besonders bei Niedrigwasser !!!
Potenzielle Brut-und Aufzuchtbereiche von Vögeln (Röhrichte,
Steilufer, Kiesbänke) meiden. Vögel mit Jungtieren weiträumig und zügig
umfahren.
Auf dem Wasser keinen Lärm und möglichst keine auffälligen
Bewegungen machen. Ruhiges Vorbeitreibenlassen an Vögeln und deren
Lebensräumen führt zu erheblich geringeren Störungen („Baumstamm-Effekt
“).
Dauer von Störungen minimieren, indem man z.B. darauf
verzichtet, dieselbe Stelle mehrfach anzufahren oder indem darauf
geachtet wird, möglichst keine ununterbrochene Kette von Einzelpaddlern
zu bilden.
Nicht in zu großen Gruppen paddeln, (max 12 Boote).
Vermeiden Sie unnötigen Lärm, Bitte lassen Sie Radios usw.
zuhause. Unterlassen Sie bitte das Singen und Gegröle auf dem Wasser.
Nur wer sich ruhig verhält wird die Natur erleben!
Verhalten Sie sich gegenüber Anglern freundlich, umfahren Sie Angelschnüre weiträumig.
Beim Befahren von Stromschnellen in der Stromzunge (dort strömt das Wasser V-förmig),
Gefälle nur längseits befahren, bei Niedrigwasser ggf. aussteigen und treideln.
Bei Grundberührung aussteigen und treideln, nicht auf den Hindernissen herumrutschen.
Vorgeschriebene bzw. vorgesehene Anlande-Rast-und Zeltplätze nutzen.
Abfälle mitnehmen und später entsorgen.
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Verordnung Fränkische Saale |
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In Bearbeitung, Neufassung wird in Kürze veröffentlicht:
Fahrzeitbeschränkung bis 18:00 Uhr !!
Verordnung
der Regierung von Unterfranken vom 11. August 2000 Nr. 820-4539.00-1/99
über die
Regelung des Gemeingebrauchs an der Fränkischen Saale und ihren Nebengewässern
Die Regierung von Unterfranken erlässt auf Grund der Art. 22, 23 und 75 Abs. 1 und 3 des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 1994 (GVBl S. 822), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Dezember 1999 (GVBl S. 532) folgende
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